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Willkommen bei der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V. Sitz Gladbeck
 
Als eingetragener Verein beraten wir ausschließlich unsere Mitglieder. Mit der Entrichtung des Mitgliedsbeitrags haben Sie einen Anspruch auf eine ganzjährige Beratung in Ihren Steuerfragen und unsere übrigen Leistungen. Auf der Grundlage des Steuerberatungsgesetzes helfen wir Ihnen bei Ihren Fragen zu vielen Themen. Mehr dazu finden im Arbeitsbereich.

Bei der Erstellung Ihrer Einkommenssteuererklärung erhalten Sie bereits in der Beratungsstelle eine zuverlässige Berechnung des Ergebnisses. Über die umfassende Beratung in Steuerfragen hinaus vertreten wir auch Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt - von der Nachverfolgung der Bearbeitungszeiten bis zur kostenlosen Vertretung vor dem Finanzgericht im Falle eines Rechtsstreites. Die Höhe des Beitrags richtet sich sozialverträglich nach Ihren Einkommen. Bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von z. B. 27.000,- € fällt lediglich ein Vereinsbetrag in Höhe von 99 € incl. MwSt. für das gesamte Leistungspaket an.
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Sind Bücher mit Steuertipps und ein Computer-Programm nicht günstiger als die Lohnsteuerhilfe?
Sollten Sie Steuern zu Ihrem persönlichen Hobby machen wollen, könnten wir Ihnen ein paar Fachbücher und ein herausragendes Computer-Programm empfehlen ...

Das Steuerrecht ist mittlerweile zu einer komplexen '"Wissenschaft" geworden. Daher ist eine kompetente Fachberatung die Voraussetzung, um Steuergesetze zum eigenen Vorteil nutzen zu können. Unsere Beratungsstellenleiter/innen verfügen über eine fundierte Ausbildung und langjährige Erfahrungen. Durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen unserer Mitarbeiter garantieren wir Ihnen, dass Ihr Ansprechpartner immer auf dem aktuellsten Stand der Gesetzgebung ist und diese zu Ihren Gunsten anwendet. Sollten dennoch einmal ein Fehler auftauchen, sind Sie durch eine von uns abgeschlossene Haftpflichtversicherung geschützt.

Dieses Leistungspaket, das die Optimierung Ihrer Steuerzahlung und die Gewährung der größtmöglichen Sicherheit einschließt, ist nicht durch Freunde, Bücher oder Software zu ersetzen.
 
Sicher ist sicher. Und Sie bestimmen mit!
Die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V. ist als satzungsgemäß demokratische Organisation ein Verein, in dem Sie mitbestimmen können! So wählt die Mitgliederversammlung, das höchste Organ unseres Vereins, die Vereinsvertretung, die zusätzlich von einem Aufsichtsrat kontrolliert wird. Darüber hinaus unterliegt die Lohnsteuerhilfe der jährlichen Kontrolle durch die Oberfinanzdirektion. Als Geschäftsergebnisse werden im Rahmen unserer Mitgliederinformation offengelegt, sodass unsere Arbeit für jedes Mitglied transparent wird.
 
Wie Sie eine unangenehme Steuererklärung einfach in ein angenehmes Gespräch verwandeln ...
Alle Jahre wieder das Gleiche - es wird geschoben bis zuletzt und zum Schluss muss ein Wochenende dran glauben. Und jedes Jahr die gleichen Fragen: Wie war das mit dem Kilometergeld? Darf ich Büro-Artikel absetzen? Gibt´s vielleicht nicht doch noch die ein oder andere Möglichkeit, etwas mehr herauszuholen?

Wir geben Antworten: Die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V. gehört zu den größten Lohnsteuerhilfevereinen in Deutschland und berät über 60.000 Mitglieder in ihren Steuerfragen. Sie ist seit 1990 als einer der ersten Lohnsteuerhilfevereine in den neuen Bundesländern tätig. In mittlerweile über 400 Beratungsstellen erhalten Sie von Steuerspezialisten aus der Region individuelle Antworten auf Ihre individuellen Fragen. Direkt und persönlich - eben von Mensch zu Mensch.
 
 
2008-03-29
Wichtige Info für Eltern
Ab dem Jahr 2006 können Sie die Kosten zur Betreuung Ihres Kindes als Werbekosten beim Finanzamt beantragt werden. Bis zum 14. Lebensjahr sind pro Kind zwei Drittel der Kosten, max. 4000 €, absetzbar.
 
2008-03-29
Steuern sparen mit Handwerkerleistungen
Ab den Jahr 2006 können Sie für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen eine Steuerermäßigung von 20 % Ihrer Anwendungen, max. 600 € pro Jahr, vom Finanzamt erhalten. Aber nur die reinen Arbeitskosten werden begünstigt. Außerdem muss hierfür eine Rechnung und der Beleg einer Banküberweisung dem Finanzamt vorgelegt werden.
 
2008-03-29
Übungsleiterfreibetrag
Der sogenannte Übungsleiterfreibetrag für bestimmte Tätikeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer usw. wird von 1.148 € auf 2.100 € angehoben.
 
Zuordnung der Steuerberatungkosten
 
Bei Beiträgen an Lohnsteuerhilfevereine, Aufwendungen für steuerliche Fachloteratur und Software wird es nicht beanstandet, wenn diese Aufwendungnen in Höhe von 50 %, aus Vereinfachungsgründen 100 € als Werbekosten zugeordnet werden.