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Als eingetragener Verein beraten wir ausschließlich unsere Mitglieder.
Mit der Entrichtung des Mitgliedsbeitrags haben Sie einen Anspruch auf eine
ganzjährige Beratung in Ihren Steuerfragen und unsere übrigen Leistungen.
Auf der Grundlage des Steuerberatungsgesetzes helfen wir Ihnen bei Ihren Fragen zu vielen Themen.
Mehr dazu finden im Arbeitsbereich.
Bei der Erstellung Ihrer Einkommenssteuererklärung erhalten Sie bereits
in der Beratungsstelle eine zuverlässige Berechnung des Ergebnisses. Über
die umfassende Beratung in Steuerfragen hinaus vertreten wir auch Ihre
Interessen gegenüber dem Finanzamt - von der Nachverfolgung der
Bearbeitungszeiten bis zur kostenlosen Vertretung vor dem Finanzgericht im
Falle eines Rechtsstreites. Die Höhe des Beitrags richtet sich
sozialverträglich nach Ihren Einkommen. Bei einem jährlichen
Bruttoeinkommen von z. B. 27.000,- € fällt lediglich ein Vereinsbetrag in
Höhe von 99 € incl. MwSt. für das gesamte Leistungspaket an.
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Sind Bücher mit Steuertipps und ein Computer-Programm nicht günstiger als die Lohnsteuerhilfe?
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Sollten Sie Steuern zu Ihrem persönlichen Hobby machen wollen, könnten wir Ihnen ein paar Fachbücher
und ein herausragendes Computer-Programm empfehlen ...
Das Steuerrecht ist mittlerweile zu einer komplexen '"Wissenschaft" geworden. Daher ist eine kompetente
Fachberatung die Voraussetzung, um Steuergesetze zum eigenen Vorteil nutzen zu können.
Unsere Beratungsstellenleiter/innen verfügen über eine fundierte Ausbildung und langjährige Erfahrungen.
Durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen unserer Mitarbeiter garantieren wir Ihnen, dass Ihr Ansprechpartner
immer auf dem aktuellsten Stand der Gesetzgebung ist und diese zu Ihren Gunsten anwendet.
Sollten dennoch einmal ein Fehler auftauchen, sind Sie durch eine von uns abgeschlossene Haftpflichtversicherung geschützt.
Dieses Leistungspaket, das die Optimierung Ihrer Steuerzahlung und die Gewährung der größtmöglichen Sicherheit einschließt,
ist nicht durch Freunde, Bücher oder Software zu ersetzen.
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Sicher ist sicher. Und Sie bestimmen mit!
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Die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V. ist als satzungsgemäß demokratische Organisation ein Verein,
in dem Sie mitbestimmen können! So wählt die Mitgliederversammlung, das höchste Organ unseres Vereins,
die Vereinsvertretung, die zusätzlich von einem Aufsichtsrat kontrolliert wird.
Darüber hinaus unterliegt die Lohnsteuerhilfe der jährlichen Kontrolle durch die Oberfinanzdirektion.
Als Geschäftsergebnisse werden im Rahmen unserer Mitgliederinformation offengelegt,
sodass unsere Arbeit für jedes Mitglied transparent wird.
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Wie Sie eine unangenehme Steuererklärung einfach in ein angenehmes Gespräch verwandeln ...
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Alle Jahre wieder das Gleiche - es wird geschoben bis zuletzt und zum Schluss muss ein Wochenende dran glauben.
Und jedes Jahr die gleichen Fragen: Wie war das mit dem Kilometergeld? Darf ich Büro-Artikel absetzen?
Gibt´s vielleicht nicht doch noch die ein oder andere Möglichkeit, etwas mehr herauszuholen?
Wir geben Antworten: Die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V. gehört zu den größten Lohnsteuerhilfevereinen
in Deutschland und berät über 60.000 Mitglieder in ihren Steuerfragen. Sie ist seit 1990 als einer der ersten
Lohnsteuerhilfevereine in den neuen Bundesländern tätig. In mittlerweile über 400 Beratungsstellen erhalten Sie
von Steuerspezialisten aus der Region individuelle Antworten auf Ihre individuellen Fragen.
Direkt und persönlich - eben von Mensch zu Mensch.
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| 2008-03-29 |
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Wichtige Info für Eltern
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Ab dem Jahr 2006 können Sie die Kosten zur Betreuung Ihres Kindes als Werbekosten
beim Finanzamt beantragt werden. Bis zum 14. Lebensjahr sind pro Kind zwei Drittel der Kosten,
max. 4000 €, absetzbar.
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| 2008-03-29 |
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Steuern sparen mit Handwerkerleistungen
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Ab den Jahr 2006 können Sie für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen eine Steuerermäßigung von 20 % Ihrer Anwendungen, max. 600 € pro Jahr, vom Finanzamt erhalten.
Aber nur die reinen Arbeitskosten werden begünstigt. Außerdem muss hierfür eine Rechnung und der Beleg einer Banküberweisung dem Finanzamt vorgelegt werden.
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| 2008-03-29 |
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Übungsleiterfreibetrag
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Der sogenannte Übungsleiterfreibetrag für bestimmte Tätikeiten als Übungsleiter, Ausbilder,
Betreuer usw. wird von 1.148 € auf 2.100 € angehoben.
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Bei Beiträgen an Lohnsteuerhilfevereine, Aufwendungen für steuerliche Fachloteratur und
Software wird es nicht beanstandet, wenn diese Aufwendungnen in Höhe von 50 %, aus Vereinfachungsgründen 100 € als Werbekosten zugeordnet werden.
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